Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen. Sie wurden errichtet, um Lebensgemeinschaften oder Biotope bestimmter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Naturschutzgebiete sollen außerdem Pflanzen und Tiere wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder herausragenden Schönheit schützen. (siehe § 17 Landesnaturschutz-Gesetz - LNatSchG)
Mager- und Trockenstandorte
In nährstoffarmen ("mageren") und trockenen Standorten gibt es viele verschiedene Tiere und Pflanzen. Oft bestimmen sie ausgedehnte Landschaften, beispielsweise Kalkmagerrasen oder Wacholderheiden. Heute stehen diese Lebensräume unter Schutz und gehören zu den artenreichsten Lebensgemeinschaften Mitteleuropas mit vielen gefährdeten Tieren und Pflanzen.
Die vorkommenden Arten sind licht-, wärme- und trockenheitsliebend. Insbesondere Orchideen fühlen sich auf diesen Standorten wohl und locken auch viele Schmetterlinge, Wildbienen und Heuschrecken an. Diese sind wiederum Nahrung für Reptilien wie die Zauneidechse oder Vögel wie Neuntöter, die man auch an Magerstandorten antreffen kann. Magerrasen sind oft durch jahrhundertelange extensive Bewirtschaftung als traditionelle Kulrutlandschaft entstanden. Sie wurden nicht gedüngt und in der Regel nur einmal jährlich im Spätsommer gemäht oder aber mit Schafen oder Ziegen beweidet. Heute brauchen Magerrasen Pflege; ohne würden sie verbuschen und die Artengemeinschaften verloren gehen.
- Rechtsverordnung: Auf Lind bei Esch (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Im Hinterberg bei Feusdorf (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Moeschelberg bei Lissendorf (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Maeuerchenberg (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Hierneberg und Pinnert bei Goennersdorf (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Baumberg bei Wiesbaum (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Kauligenberg bei Mirbach (PDF, nicht barrierefrei)
- Gerolsteiner Dolomiten mit Munterley (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Eusberg bei Mirbach (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Trilobitenfelder bei Gees (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Hoenselberg (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Vulkan Kalem (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Wacholderheide Nassenberg (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Remmelbachtal und Braunebachtal bei Muerlenbach (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Geisert bei Demerath (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Wacholdergebiet bei Demerath (PDF, nicht barrierefrei)
- Rechtsverordnung: Wacholdergelaende bei Bleckhausen (PDF, nicht barrierefrei)
Gewässer, Feuchtstandorte und Moore
Mittelgebirge sind von Natur aus reich an Bächen und Quellen und arm an Seen und stehenden Gewässern. In der Vulkaneifel hat der Vulkanismus mit den Maaren also auch ökologisch etwas Besonderes geschaffen: Maare haben in der Regel keinen Zu- beziehungsweise Ablauf, werden von Grundwasser gespeist und bilden ein eigenes Ökosystem. Nach ihrer Entstehung sind sie tiefer als andere natürliche Seen (das Pulvermaar ist heute noch 74 Meter tief). Im Laufe der Zeit verlanden die Maare zu Mooren wie dem Mürmes. Ökologisch besonders wertvoll sind ausgeprägte Sumpf- und Verlandungszonen als Übergang zwischen Wasser und Land und bieten vielen Arten einen Lebensraum.
- Dreiser Weiher mit Doehmberg und Boerchen
- Wirfttal bei Stadtkyll Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher
- Remmelbachtal und Braunebachtal bei Muerlenbach
- Steinbuechel bei Schueller
- Meerfelder Maar
- Holzmaar
- Kirchweiler Rohr
- Sangweiher
- Unter Forst bei Walsdorf
- Pulvermaar mit Roemerberg und Strohner Määrchen
- Am Haidepuetz bei Walsdorf
- Immerather Maar
- Auf dem grossen Scheid bei Bendorf
- Ulmener Maar
- Auf der Bach bei Berndorf
- Ahbachtal Kobergswiese bei Berndorf
- Hundsbachtal
- Im Kaelberpesch vor Birkelswieschen bei Zilsdorf
- Im grossen Rethbei Zilsdorf
- Eishöhlen und Fischbachtal bei Birresborn
- Auf Klein-Pamet bei Walsdorf
- Am Berg bei Walsdorf
- Ans Enden bei Walsdorf
- Remmelbachtal und Braunebachtal bei Muerlenbach
- Die Buedden bei Oberbettingen
- Jungferweiher
- Mürmes
Geologische Bedeutung
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft können ausreichen, um bestimmte Landschaftsteile unter Schutz zu stellen. Von Gesetzeswegen sind geologische Besonderheiten nicht ausreichend zur Unterschutzstellung. Gleichwohl wird in der Rechtsverordnung von vielen Naturschutzgebieten der Vulkaneifel deren geologische Bedeutung auch als Schutzzweck benannt.
- Dreiser Weiher mit Doehmberg und Boerchen
- Hochkelberg mit Mosbrucher Weiher
- Nerother Kopf Ernstberg
- Gerolsteiner Dolomiten mit Munterley
- Trilobitenfelder bei Gees
- Vulkan Kalem
- Meerfelder Maar
- Pulvermaar mit Roemerberg und Strohner Määrchen
- Ahbachtal Reihenkrater, Mosenberg und Horngraben
- Falkenlay
- Eishöhlen und Fischbachtal bei Birresborn
- Barsberg
Waldgebiete
Wie die meisten Mittelgebirge ist auch die Vulkaneifel stark bewaldet, Rheinland-Pfalz ist sogar (in Relation zur Fläche) das waldreichste Bundesland Deutschlands. Rheinland-Pfalz setzt auf stabile Mischwälder auf und bewirtschaftet diese naturnah. Es werden Baumarten gefördert, die an unser Klima angepasst sind und auf den Böden gut wachsen. Die vielfältigen Bodenbedingungen haben auch eine Vielzahl an unterschiedlichen Waldtypen entstehen lassen.
- Im Felst bei Birresborn
- Meerfelder Maar
- Pulvermaar mit Roemerberg und Strohner Määrchen
- Hundsbachtal
- Eishöhlen und Fischbachtal bei Birresborn