Werner Klöckner

Am 7. Mai 2010 wurde die Landesverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ erlassen. Sie ist am 17. Juni 2010 in Kraft getreten. Auf der Deudesfelder Waldbühne fand am 31. Mai 2010 zu diesem Anlass eine Festveranstaltung statt. Mehr als ein Jahrzehnt dauernde Bemühungen, Beratungen und Diskussionen auf kommunaler und ministerieller Ebene und über alle Interessengruppen hinweg wurden damit zum Abschluss gebracht. Die eigentliche Arbeit hat jedoch erst jetzt begonnen. Denn es gilt, den Naturpark Vulkaneifel „mit Leben zu erfüllen“ und die sich mit ihm bietenden Chancen für eine nachhaltige Entwicklung unserer Region zu nutzen.

Karte Geopark Vulkaneifel 


Der Naturpark Vulkaneifel ist der 102. Naturpark in der Bundesrepublik Deutschland und der achte in Rheinland-Pfalz. Er umfasst die Verbandsgemeinden Daun, Hillesheim und Kelberg sowie Teile der Verbandsgemeinden Gerolstein, Obere Kyll, Manderscheid und Ulmen. Seine Fläche von 980 km² erstreckt sich auf Orts- und Verbandsgemeinden aus drei Landkreisen und er grenzt nordwestlich an den Naturpark Nordeifel an.

Der Naturparkgedanke geht auf den Hamburger Unternehmer und Naturschützer Dr. Alfred Töpfer zurück, der 1956 ein Programm zur Einrichtung von zunächst 25 Naturparken forderte. Er verstand als Naturparke „großräumige Gebiete“, die „allen frei zugängliche, geschützte Erholungslandschaften“ darstellen sollen. Im Jahre 1959 legte darauf hin das Bundesinstitut für Raumforschung in seinem Gutachten über „Geeignete Landschaften für die Auswahl von Naturparken“ folgende Leitlinien fest:

Leitlinie 1:

Bei der Schaffung von Naturparken muss der Mensch im Mittelpunkt aller Bestrebungen und Maßnahmen stehen ... Dem Menschen der Gegenwart müssen Landschaften der Gegenwart gestaltet werden, in denen der Stadtbewohner Schönheit, Frieden und Entspannung und in denen der Landbewohner sein volles Auskommen findet ...“

Leitlinie 2:

Naturparke sind in ihrer Lage und Ausstattung auf die großen Städte und Ballungsräume auszurichten ... Für die Naturparke eignen sich in erster Linie ruhige, naturschöne, mindestens zur Hälfte bewaldete, bäuerlich geprägte Landschaften, möglichst im Hügelland oder Mittelgebirgsland.“

Diese Leitlinien beinhalten zwei zentrale Elemente, die nicht nur bis heute Gültigkeit haben, sondern die durch zwischenzeitliche gesetzliche Änderungen gefestigt und erweitert wurden: Erstens die enge Verbindung von Naturschutz und Erholung, bei der aber der Mensch und nicht die Natur im Mittelpunkt steht, und zweitens die Gleichwertigkeit von Erholung für die Stadtbewohner und von wirtschaftlicher Aktivität für die Landbewohner („volles Auskommen“).

Durch das Bundesnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 wurde die Aufgabenstellung von Naturparken im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung erweitert und präzisiert. Danach wird in Naturparken ein nachhaltiger Tourismus und eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Zentrale Aussage ist, dass eine nachhaltige Regionalentwicklung gefördert werden soll. In Rheinland-Pfalz wurde diese bundesgesetzliche Regelung durch das Landesnaturschutzgesetz vom 28. September 2005 übernommen.

Wenn der Prozess bis zum Erlass der Naturparkverordnung Vulkaneifel mehr als ein Jahrzehnt gedauert hat, dann lag dies vermutlich daran, dass die zentralen Elemente und erweiterten Aufgaben eines Naturparks über eine intensive Diskussion ins Bewusstsein gerufen werden mussten. Befürworter, Gegner und Abwägende über alle Interessengruppen und –lagen hinweg sollten letztlich nicht nur zufrieden, sondern aufgerüttelt und motiviert die Naturparkarbeit angehen. Prämisse dabei ist, dass der in der Vulkaneifel lebende Mensch im Focus steht.

Nach der Naturparkverordnung ist es nunmehr Aufgabe des Naturparks Vulkaneifel:

  • die Vulkaneifel mit ihren vulkanischen Zeugnissen, Maaren, Mooren, Bächen, Wiesen, Weiden, Tälern, Bergen, Wäldern und Trockenrasen als großräumiges, einheitliches, für Natur und Landschaft bedeutsames Gebiet zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten oder wiederherzustellen,
  • seine besondere Eignung als naturnaher Raum für nachhaltige Erholung und umweltverträglichen Tourismus einschließlich des Sports zu fördern und zu entwickeln,
  • die charakteristische Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der durch vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und ihre Arten- und Biotopvielfalt zu erhalten und zu entwickeln und hierzu eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung anzustreben,
  • auf der Grundlage seiner natürlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Qualität über das Zusammenwirken aller Betroffenen und Interessierten unter Einbezug der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Abbaubetriebe, die nachhaltige regionale Wertschöpfung zu erhöhen,
  • die Kultur- und Erholungslandschaft unter Einbeziehung der Land- und Forstwirtschaft zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln sowie
  • insgesamt eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

Das klingt alles – weil Gesetzestext – sehr geschwollen und anspruchsvoll. Es geht im Kern darum, mit dem Instrument der Regionalentwicklung die Zukunft selbst zu gestalten und nicht der Globalisierung und einer Politik der Metropolregionen unterworfen zu sein.

Die endogene oder eigenständige Regionalentwicklung entstand in den 1970er Jahren als Gegenbewegung zur globalen Weltwirtschaft und zur Zentralen-Orte-Politik. Dabei verseht sie sich als Entwicklung, die sich ganz bewusst auf die Aufwertung dezentraler Potenziale im ländlichen Raum stützt. Im Rahmen der Nachaltigkeitsdiskussion ab 1995 erhielt sie eine große Aufwertung als „nachhaltige Regionalentwicklung“. Ab diesem Zeitraum hat auch die Europäische Union wichtige Regionalförderprogramme an diese neue Grundidee gebunden.

Gegenüber den anderen Naturparken in Rheinland-Pfalz weist der Naturpark Vulkaneifel Besonderheiten auf:

  1. Träger ist die Natur- und GeoPark Vulkaneifel GmbH, während Träger bei den anderen Naturparken Vereine sind.
    Diese Gesellschaft hat ihren Ausgangspunkt in  der Vulkaneifel Tourismus GmbH (VTG).

    Als die Aufgaben einer touristischen Regionalagentur im Jahre 2000 weitgehend auf die neu gegründete Eifel Tourismus GmbH übertragen wurden, erfolgte die Umfirmierung der VTG in GeoPark Vulkaneifel GmbH mit der Aufgabe der geotouristischen Inwertsetzung und Vermarktung der Region. Im Zuge der Beratungen über die Gründung des Naturparks Vulkaneifel wurde die Aufgabenstellung um die Naturparkträgerschaft erweitert und die Firmierung in Natur- und GeoPark Vulkaneifel GmbH geändert. Hintergrund dieser bislang nicht üblichen Trägerschaftsform sind die teilweise deckungsgleiche Aufgabenstellung von Natur- und Geopark, die weitgehende gebietliche Kongruenz, die Bündelung finanzieller und personeller Ressourcen, die gebündelte Akquisition von Fördermitteln und Vermarktungsvorteile. Alle an der einheitlichen Entwicklung des Naturparks sowie der Verwirklichung des Schutzzwecks Interessierten haben die Möglichkeit, über eine Gruppenvertretung Gesellschafter der Trägergesellschaft zu werden.
  2. Gegenüber anderen ist die Naturparkverordnung Vulkaneifel liberaler gestaltet. Genehmigungsvorbehalte sind reduziert und Verbotstatbestände gibt es nur für Kernzonen.
  3. Aufgabe des Naturparks Vulkaneifel ist es, insgesamt eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. Während dies in anderen Naturparkverordnungen gar nicht erwähnt ist, steht in der zweitjüngsten rheinland-pfälzischen Naturparkverordnung Soonwald lediglich „beizutragen“ anstelle „zu fördern“.

Die Aufgabenstellung des Naturparks Vulkaneifel ist generell nicht im Sinne eines „ästhetischen Naturschutzes“ rückwärts, sondern vorwärts gewandt definiert. Natur und Landschaft sollen im Naturpark so geschützt und entwickelt werden, dass gleichzeitig die wirtschaftliche Existenz der dort lebenden Menschen dauerhaft gesichert ist. Ein nachhaltiges Wirtschaften und Handeln entsteht jedoch nicht automatisch in einem Markt. Die Globalisierung zerstört oft noch vorhandene nachhaltige Wirtschaftsformen. Vielmehr muss dies sorgsam bei Konsumenten, Produzenten und durch die Politik gefördert werden.

Für den Naturpark Vulkaneifel bedeutet dies: Wenn er seine Umweltziele erreichen will, muss es ein gezieltes Engagement für ein nachhaltiges Wirtschaften und für eine nachhaltige Regionalentwicklung geben. Naturparkarbeit wird daher zum Regionalmanagement im breiten und umfassenden Sinne. Es geht darum, ganz bewusst alle Kräfte aus den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Umwelt und Politik im Naturparkgebiet unter der gemeinsamen Leitidee „nachhaltige Regionalentwicklung“ zu bündeln und zusammen zu fassen.

Der Verband Deutscher Naturparke hat am 9. September 2006 das „Petersberger Programm der Naturparke in Deutschland“ beschlossen, in dem folgende Schwerpunkte für die Aufgaben der Naturparke formuliert sind:

Nachhaltige Regionalentwicklung

Naturparke sind Vorbildlandschaften. Sie bieten den Menschen eine vielfältige und gesunde Umwelt und die Möglichkeit zur Erholung in der Natur. In ihnen muss besonders durch ein zielorientiertes Management eine nachhaltige Regionalentwicklung sowie eine Steigerung der Lebensqualität und des wirtschaftlichen Wohlergehens der Bevölkerung erreicht werden.

Naturschutz und Landschaftspflege

Naturparke werden zukünftig noch stärker als bisher einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zu einem bundesweiten Biotopverbund leisten. Durch nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sowie gezielte Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden in ihnen die Voraussetzungen geschaffen für den Erhalt typischer Kultur- und Naturlandschaften mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen und Arten.

Erholung und nachhaltiger Tourismus

Naturparke müssen aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen und ihrer Erlebnismöglichkeiten und –angebote noch stärker als bisher in die Arbeit und Marketingkonzepte der Tourismusorganisationen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene einbezogen werden.

Umweltbildung und Kommunikation

Umweltbildungsangebote für Bewohner und Gäste sowie eine kreative Öffentlichkeitsarbeit müssen die Akzeptanz für nachhaltiges Wirtschaften sowie für Natur- und Landschaftsschutz weiter erhöhen und die Verbundenheit und das Engagement der Menschen für ihre Region noch stärker fördern.

Service und Barrierefreiheit

Naturparke müssen sich auch noch stärker zu Serviceeinrichtungen für Einheimische, Gäste und Kooperationspartner entwickeln. Die Angebote der Naturparke müssen qualifiziert, hochwertig und für alle barrierefrei erlebbar sein.

Nachhaltige Landschaftsentwicklung

In Naturparken muss stärker als in anderen Bereichen eine nachhaltige, die Natur und Umwelt schonende, effiziente sowie sozialverträgliche Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie eine konsequente Freiraumsicherung bis 2020 erreicht werden.
Für den Naturpark Vulkaneifel gilt es nun, vor dem Hintergrund des demographischen Wandels seine Arbeit so zu gestalten, dass sie zu einer Verbesserung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Situation in unserer ländlichen Region führt.

Naturparkarbeit und ihre Finanzierung durch das Land, die Kommunen und die Wirtschaft sind als Investition in eine zukunftsorientierte Infrastrukturleistung zu begreifen, die auch den kommenden Generationen zugute kommt. Die synergetische Verbindung von geotouristischer Inwertsetzung und Vermarktung unserer vulkanisch geprägten Landschaft mit dem Regionalentwicklungspotenzial eines Naturparks über die Trägerschaft der Natur- und GeoPark Vulkaneifel GmbH stellt dabei eine besondere Chance dar.

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