Landschaftsschutz

 Landschaftsschutzgebiete sollen die natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landschaft bewahren (§ 20 Landesnaturschutz-Gesetz, LNatSchG). Sie dienen außerdem dem Erhalt oder der Wiederherstellung eines leistungsfähigen Naturhaushalts. Ein weiteres Ziel ist Erhalt oder Optimierung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete von besonderer Bedeutung für die Erholung gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden.

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig. Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den Charakter des Gebietes zu erhalten.

Landschaftsschutzgebiete im Geopark

  • Gossberg bei Walsdorf
  • Burgberg bei Lissendorf Burg- und Hoehenberg bei
  • Kerpen Gerolstein und Umgebung Kelberg
  • Strohner Schweiz und Wartgesberg
  • Landkreisübergreifend: Rhein-Ahr-Eifel Moselgebiet von Schweich bis Koblenz Zwischen Uess und Kyll

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